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© Steffen Herre

Weihnahtszeit = Online-Shopping-Zeit

Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern sind oft teurer als gedacht: Seit 2021 fallen Einfuhrabgaben an, seit Juli 2026 ist auch die 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen. Im November 2026 kommt eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Warengruppe hinzu. Die Verbra

Generell sind alle Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU, sogenannten Drittländern, betroffen. Dazu zählen unter anderem die USA, China und seit dem Brexit auch Großbritannien. Grundlage dafür, wie hoch die Gebühren ausfallen, ist zunächst einmal der Warenwert.
Das gilt für alle Waren, für die der Zoll die Anmeldung annimmt.

Folgendes gilt seit dem 1. Juli 2026 für Einkäufe aus allen Nicht-EU-Ländern:

Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro einen Pauschalzoll von 3 Euro. Er fällt pro Warenkategorie in einer Sendung an.
Zusätzlich zum Pauschalzoll erhebt der Zoll seit dem 1. November eine Bearbeitungsgebühr der EU von 2 Euro pro Warenkategorie. Sie gilt für alle Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern, unabhängig vom Warenwert.
Beispiel: Ein Paket enthält 10 Paar Socken, 2 Kabelbinder und 4 Hosen, also drei Warenkategorien. Dafür fallen 9 Euro Pauschalzoll und 6 Euro Bearbeitungsgebühr an, insgesamt 15 Euro. Ob Sie diese Kosten direkt zahlen oder der Händler sie in den Preis einrechnet, hängt davon ab, wie die Sendung beim Zoll angemeldet wird.

Bei gemischten Paketen können sich diese Beträge schnell summieren. Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern müssen je nach Produkttyp zusätzlich gezahlt werden.
Der Pauschalzoll richtet sich an Händler und nicht an private Verbraucher:innen. Ob die Preissteigerung durch den Pauschalzoll am Ende an Verbraucher:innen weitergereicht wird, entscheidet der Händler, der die Produkte auf den Markt bringt.
Sachwert der Sendung über 150 Euro: Für die Waren fallen sowohl Zölle als auch die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.

Hinweis:
Seit Juli 2021 gibt es mit dem Import One Stop Shop (IOSS) eine Sonderregelung für die Umsatzsteuer bei Fernverkäufen von Waren aus Drittländern.
Händler oder Marktplätze, die Waren im Wert von bis zu 150 Euro an Privatpersonen verkaufen, sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sofern sie sich in einem EU-Land für das IOSS registrieren. Dabei erhalten sie eine IOSS-Identifikationsnummer, die auf allen Paketen in die EU angegeben werden muss. Diese Nummer informiert den Zoll, dass die Mehrwertsteuer korrekt deklariert wurde. Der ausgewiesene Preis ist der Endpreis für den Kunden.
Bei Sendungen über 150 Euro muss weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.

Zusätzlich zu den Gebühren für Zölle oder Steuern berechnen viele Paketdienste außerdem eine Auslagenpauschale oder Servicepauschale dafür, dass sie bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde übernehmen. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise 7,50 Euro.

Bestellen Sie beispielsweise eine günstige Handyhülle für sieben Euro, verdoppelt sich der Preis unter Umständen, da Sie in der Regel neben der Einfuhrumsatzsteuer auch die Servicepauschale des Versanddienstes tragen müssen:

Kaufpreis oder Warenwert der Hülle: 7 Euro
Pauschalzoll ab 1. Juli 2026: 3 Euro
Bearbeitungsgebühr ab dem 1. November 2026: 2 Euro
Einfuhrumsatzsteuer: 2,28 Euro
Servicepauschale: 7,50 Euro
Tatsächlich zahlen Sie: 21,78 Euro

Schicken Sie eine verzollte Bestellung zurück, zum Beispiel, weil Sie die Ware nicht behalten möchten, können Sie beim Zoll die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragen. Dafür müssen Sie belegen, dass Sie die Ware an den ursprünglichen Lieferanten zurückgeschickt haben.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Zolls unter "Fragen zu Rücksendungen".

Die Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Warenkategorie erhalten Sie bei einer Rücksendung nicht zurück.

Auch bei einem geringen Warenwert sollten Sie ab sofort sehr gründlich prüfen, ob die Ware vielleicht aus einem EU-Drittland versendet wird.

Textquelle: Verbraucherzentrale e.V.

Datum: 23.11.2026


www.verbraucherzentrale.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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