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Auch ohne gültige Prüfplakette

DEKRA Experten informieren


Auch ohne gültige Prüfplakette: Fahrt zur HU unter engen Voraussetzungen erlaubt


Prüfplakette in der Winterpause abgelaufen? Abgemeldet zur Prüfstelle

Wer sein Motorrad oder Cabrio über die Winterpause abgemeldet hat, muss darauf achten, dass das Fahrzeug bei Wiederzulassung eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzt, teilt DEKRA mit. Ist die Prüfplakette zwischenzeitlich abgelaufen, muss die HU nachgeholt und der Zulassungsstelle der Prüfbericht vorgelegt werden. Normalerweise sind Fahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug am Straßenverkehr nicht erlaubt, doch die Fahrt zu einer nahegelegenen Prüfstelle und Zulassungsstelle ist unter engen Voraussetzungen gestattet. Das vorübergehend abgemeldete Fahrzeug braucht noch das entstempelte Kennzeichen, das dem Fahrzeug vorab zugeteilt oder reserviert worden ist. Zudem müssen die Prüf- sowie Zulassungsstelle im gleichen oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Darüber hinaus ist eine Kfz-Versicherung erforderlich, die bereits für diese Fahrten gilt und nicht erst ab Zulassungsdatum.

DEKRA Info

Textquelle: DEKRA

Datum: 06.05.2026


www.dekra.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Andreas Prinz
Redaktion


Tel.: 0 33 41 / 49 99 99

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