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Gesundheitsversprechen in fast jedem zweiten Beitrag

Verbraucherzentralen untersuchen Influencer-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel  - Zwischen Angstmache und fragwürdigen Gesundheitsversprechen

Angstmache, persönliche Nähe, vermeintliche Expertise und weitreichende Gesundheitsversprechen: Influencer:innen nutzen unterschiedliche Strategien, um Nahrungsergänzungsmittel, auch Supplements genannt, zu bewerben.
Die Verbraucherzentralen haben untersucht, wie Content-Creator:innen Produkte und andere Lebensmittel auf Instagram und TikTok vermarkten. Dabei prüften die Verbraucherschützer auch, ob rechtliche Vorgaben eingehalten wurden.
Die Ergebnisse zeigen: Aus Sicht der Verbraucherzentralen missachten Influencer:innen die Vorschriften häufig.

Die Verbraucherzentralen erfassten 1.662 Beiträge von 27 Social-Media-Persönlichkeiten aus den Bereichen Fitness, Beauty und Familie. Davon bezogen sich 804 auf Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel.
Diese Beiträge werteten die Verbraucherzentralen genauer aus.
378 der 804 untersuchten Beiträge (47 Prozent) enthielten gesundheitsbezogene Angaben.
Nur in fünf dieser Beiträge entsprachen die Angaben nach Einschätzung der Verbraucherzentralen der europäischen Health Claims-Verordnung.
Besonders problematisch: 160 Beiträge (20 Prozent) erweckten den Eindruck, ein Nahrungsergänzungsmittel oder anderes Lebensmittel könne Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen.
Solche Aussagen sind bei Lebensmitteln nach Art. 7 Abs. 3 der Lebensmittelinformationsverordnung grundsätzlich verboten. Auch Werbung kennzeichneten die Influencer:innen nur mangelhaft. Die Verbraucherzentralen stuften 589 der untersuchten Beiträge als Werbung ein. Keiner davon war aus Sicht der Verbraucherzentrale direkt erkennbar und ausreichend als Werbung gekennzeichnet.

Verstöße gegen geltendes Recht

„Unsere Untersuchung zeigt, dass sich viele Influencerinnen und Influencer bei Werbeinhalten nicht an geltendes Recht halten. So erschweren sie Verbraucher:innen auf Social Media zwischen persönlichen Empfehlungen, vermeintlich unabhängigen Informationen und Werbung unterscheiden zu können. Besonders problematisch ist es, wenn schlecht erkennbare Werbung auf überwiegend unzulässige Gesundheitsangaben und vermeintliche fachliche Expertise trifft", sagt Annett Reinke, Leiterin des Teams Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ängste schüren, Vertrauen schaffen, Produkte als Lösung anbieten

Die Auswertung zeigt wiederkehrende Werbestrategien, die Influencer:innen häufig miteinander kombinieren. Persönliche Nähe und Vertrauen spielen dabei eine zentrale Rolle. Eigene Erfahrungen, medizinische Qualifikationen, vermeintliches Experten- oder Geheimwissen und wissenschaftlich anmutende Quellen können Aussagen zusätzlich glaubwürdig erscheinen lassen. Gleichzeitig greifen Influencer:innen Ängste und Unsicherheiten auf oder verstärken sie. Sie vermitteln etwa den Eindruck, Menschen seien unzureichend mit Nährstoffen versorgt, vermeintliche Mangelerscheinungen seien weit verbreitet oder Lebensmittel mit Schadstoffen belastet. Anschließend wird dann ein Nahrungsergänzungsmittel als einfache Lösung präsentiert.

Werbestrategien erschweren es, Recht durchzusetzen

Influencer:innen verteilen Gesundheitsversprechen und Produktwerbung teilweise auf mehrere Beiträge. Erst preisen sie etwa die Wirkung von Omega-3-Fettsäuren oder Magnesium an. Später folgt das passende Produkt mit Link oder Rabattcode. Für Verbraucher:innen kann daraus eine zusammenhängende Werbebotschaft entstehen. Das erschwert es, einzelne Beiträge rechtlich zu bewerten. „Wir sehen hier klaren Handlungsbedarf. Bei der rechtlichen Bewertung muss der Gesamtzusammenhang mehrerer Beiträge stärker berücksichtigt werden – ebenso die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Influencer:innen und Unternehmen. Die Health-Claims-Verordnung muss bei diesen Werbestrategien wirksam greifen. Dafür braucht es eine EU-weit einheitliche und rechtssichere Anwendung. Wo nötig, müssen die Regelungen angepasst werden“, so Reinke.

Verbraucherschutz muss auch für Social Media gelten

Die Lebensmittelüberwachung muss nach Ansicht der Verbraucherzentralen auch im digitalen Raum wirksam kontrollieren. Dafür braucht es gebündelte Zuständigkeiten, ausreichend Fachpersonal und eine gute technische Ausstattung. Hersteller und Anbieter dürfen nur sichere und rechtskonforme Lebensmittel in Verkehr bringen. Wenn Influencer:innen Produkte vermarkten, müssen sie sicherstellen, dass die Werbung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Genauso wichtig ist es, dass Plattformen mehr Verantwortung übernehmen: Sie sollten rechtswidrige Gesundheitswerbung konsequenter begrenzen und dafür sorgen, dass Werbung auf den ersten Blick erkennbar ist. 

Pressemitteilung vom 09. November 2026

Textquelle: Verbraucherzentrale e.V.

Datum: 16.11.2026


www.verbraucherzentrale.de/



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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