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Unsichtbares Gas im Haus?

Freiwillige für Radon-Messungen

Man kann es weder sehen noch riechen und auch nicht schmecken. Trotzdem kann es sich unbemerkt in Wohnhäusern ansammeln: Radon, ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas. Ob und in welcher Konzentration es in Gebäuden auftritt, will das Land Brandenburg jetzt genauer untersuchen. Dafür werden auch in neun Gemeinden in Märkisch-Oderland freiwillige Teilnehmer gesucht. Betroffen sind Neutrebbin, Letschin, Alt Tucheband, Bleyen-Genschmar, Golzow (Oderbruch), Küstriner Vorland, Zechin, Neulewin und Oderaue. Dort können sich Einwohner und Unternehmen für ein kostenloses Messprogramm anmelden.

Radon entsteht durch den natürlichen Zerfall von Uran im Erdboden. Über Risse, Fugen oder andere undichte Stellen kann das Gas in Gebäude gelangen und sich besonders in Kellern und Erdgeschossen anreichern. Wer über längere Zeit erhöhten Radonkonzentrationen ausgesetzt ist, hat ein höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Grund zur Panik besteht allerdings nicht, denn nach Angaben des Brandenburger Verbraucherschutzministeriums gibt es bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass im Land besondere Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen werden müssten. Die neun Gemeinden wurden nach geologischen Kriterien und unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte ausgewählt. Eine erhöhte Belastung wird dort also nicht automatisch vermutet.

Wer am Programm teilnimmt, erhält Anfang 2027 kostenlos ein kleines Messgerät per Post. Die nur etwa vier Zentimeter große Box wird in einem Aufenthaltsraum oder am Arbeitsplatz im Erdgeschoss beziehungsweise Keller aufgestellt und bleibt dort zwölf Monate liegen. Anschließend wird das Gerät eingesammelt und ausgewertet. Die Teilnehmer erhalten ihr persönliches Messergebnis einschließlich einer Bewertung. Gleichzeitig helfen die Daten dem Land, mögliche Radonbelastungen in Brandenburg künftig besser einzuschätzen.

Interessenten können sich noch bis zum 31. Januar 2027 über das beauftragte Sachverständigenbüro anmelden. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zur Verfügung.

Datum: 27.10.2026




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur

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