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250.000 Euro jährlich für die Stadtkasse ?
Geplanter Windpark Sonnenburg könnte Wriezen jährliche Rendite in Höhe einer Viertel Million Euro sichern!
Der geplante Windpark Sonnenburg der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG scheidet in Wriezen die Gemüter und lässt Köpfe rauchen!
Eine der größten Aufgaben unserer Zeit ist es, einerseits den Klimawandel zu meistern und andererseits den hohen Energiebedarf der modernen Welt sicher zu gewährleisten. Das Ziel ist die Umstellung der Energieerzeugung weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern. Dabei müssen wir den frischen Wind aus der Stromerzeugung mittels Windkraft mit den richtigen Fragen vorantreiben: Wem gehört eigentlich der Wind? Wer profitiert von seiner Nutzung? Damit die Energiewende gelingt, setzt Deutschland auf Windkraft. Kommunen und Anwohner können finanziell von Windenergieanlagen in ihrer Region profitieren. Wir erklären, wie das funktioniert.
Mit der Errichtung des geplanten Windparks Sonnenburg könnten durch die Regelung aus dem § 6 des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und dem Windkraft-Euro pro Jahr 250.000 Euro Einnahmen in die Wriezener Gemeindekasse fließen. Hochgerechnet auf 20 Jahre Betriebslaufzeit der neun Windenergieanlagen erschließt sich die Kommune damit eine sichere Einnahmequelle von fünf Millionen Euro. Zusätzlich wird mit dem Grünstrombonus für die Anwohner in der Region Sonnenburg ein kluges Beteiligungsprogramm bei Windenergieprojekten angeboten, bei dem Bewohner von den erneuerbaren Energien individuell finanziell profitieren.
Die gemeinsame Umsetzung des Windenergieprojektes Sonnenburg der UKA mit der Gemeinde Wriezen wird mittels Bauleitplanverfahren durchgeführt. Für das Verwaltungsgebiet Wriezen liegt ein Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2006 vor, der Windkraft nicht ausschließt. Das ermöglicht Projektierern die Einreichung von Genehmigungsanträgen für Windenergieanlagen auf den Amtsflächen der Stadt Wriezen, ohne die Gemeindeverwaltung wesentlich in den Planungsprozess zu involvieren. Mit der Beschlussfassung der Stadt Wriezen vom April 2023 zur Aufstellung eines Bebauungsplans und der Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist die Errichtung von neun Windenergieanlagen im Vorranggebiet zwischen den Ortschaften Rathsdorf, Altgaul, Biesdorf und Lüdersdorf geplant. Damit kann die Stadt Wriezen das Vorhaben im Rahmen ihrer Planungshoheit steuern. Je Windenergieanlage können ungefähr 5.800 Drei-Personen-Haushalte pro Jahr mit sauberem Strom versorgt werden. Alle Anlagen halten den gesetzlichen Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung ein. Nach erfolgreichem Erhalt der Genehmigung kann der Bau und die Inbetriebnahme im zweiten Quartal 2026 erfolgen.
Mit dem gewählten Schritt des gemeinsamen Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Wriezen und der UKA bleibt die Planungshoheit in der Gemeinde. Planungsprämissen, wie zum Beispiel die Windenergieanlagen-Anzahl von neun anstatt bis zu zwölf Anlagen im Geltungsbereich, die Bestimmung von Art und Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten für den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan durch die UKA, werden in gemeinsamer Abstimmung mit der Gemeinde Wriezen festgelegt.
Die UKA begrüßt die neu gewählten Stadtverordneten der Gemeinde Wriezen. Die konstruktive und positive Zusammenarbeit mit den Vertretern der Gemeinde will die UKA auch zukünftig pflegen sowie einen wohlwollenden Projektdurchlauf vorantreiben. So dass die Gemeinde Wriezen weiterhin die Planungshoheit in ihren Händen hält und den maximalen Nutzen für die Gemeinde und deren Anwohner generiert. Dieses optimale Ergebnis wird nur in der Zusammenarbeit zwischen der UKA mit der Gemeinde Wriezen erreicht. Die Gesetzgebung unterstützt den zügigen Zubau von Windenergieanlagen, wodurch die UKA ohne die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wriezen in der Lage ist, das Windenergieprojekt Sonnenburg erfolgreich abzuschließen. Denn zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung ist mit dem Gesetz "Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ die frühzeitige Umsetzung von Windenergieanlagen möglich. Die Errichtung von Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert, was Projektierern die Einreichung von Genehmigungsanträgen für Windenergieanlagen auf den Amtsflächen der Stadt Wriezen ermöglicht, ohne die Gemeindeverwaltung in den Planungsprozess zu involvieren. Der Projektierer ist nicht verpflichtet die Zuwendungen gemäß § 6 EEG oder im Sinne des Windkraft-Euro zu zahlen. Die finanziellen Zuwendungen an die Gemeinde und die Anwohner sind freiwillige Zuwendungen der UKA im Projekt Sonnenburg. Sie müssen nicht durch die UKA geleistet werden, sondern honorieren das Engagement der Gemeinde Wriezen und deren Anwohner bei der nachhaltigen und visionären Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien.
Kommunale Direktbeteiligung – finanzieller Vorteil und Nutzen für die Kommune durch den § 6 EEG
Die direkte Partizipation an Windkraftprojekten nach § 6 des EEG bietet der Stadt Wriezen eine stabile Einnahmequelle und eine langfristige wirtschaftliche Sicherheit. Durch die Beteiligung am Betrieb der Anlagen und den Verkauf des erzeugten grünen Stroms erhält die Kommune Wriezen jährliche Einnahmen, die für zahlreiche Projekte wie beispielsweise für örtliche Vereine, die Feuerwehr, für Investitionen in Kitas und Schulen, die Finanzierung der Kinderbetreuung oder Freizeiteinrichtungen sowie die Bepflanzung von Grünanlagen eingesetzt werden können. Diese finanziellen Mittel ermöglichen eine aktive Gestaltung der kommunalen Infrastruktur und stärken die Lebensqualität und Attraktivität für die Bewohner und Anwohner.
Geregelt nach dem § 6 EEG bietet UKA im Rahmen des Projektes Sonnenburg der Gemeinde Wriezen eine Beteiligung von 0,2 Cent pro vor Ort erzeugte Kilowattstunde an. Die Höhe beträgt bei den aktuell geplanten neun Anlagen pro Jahr 185.000 Euro. Auf die gesamte Laufzeit von über 20 Jahren fließt eine Summe von 3,7 Millionen Euro in die Gemeindekasse. Diese Einnahmen unterliegen keiner Zweckbindung sowie nicht dem kommunalen Finanzausgleich. Das heißt, die Kommune entscheidet selbst frei über deren Verwendung.
Aufwind für Brandenburg - Der Windkraft-Euro stärkt die Kommunen
Brandenburg hat ein klares Zeichen für die Förderung erneuerbarer Energien und die direkte Unterstützung seiner Kommunen gesetzt. Das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe, auch bekannt als Windkraft-Euro, bringt eine signifikante Erhöhung der finanziellen Mittel für die Brandenburger Kommunen. Die Sonderabgabe, die von Windkraftbetreibern geleistet wird, schafft eine solide finanzielle Grundlage für die Umsetzung von lokalen Projekten und gezielte Förderung von sozialen Einrichtungen und Bildungsprojekten sowie Infrastrukturmaßnahmen. Der Windkraft-Euro zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern steigert die Lebensqualität vor Ort.
Für den von UKA geplanten Windpark Sonnenburg bedeutet der Windkraft-Euro für die Gemeinde Wriezen in Zahlen: Es fließen pro Jahr bei den geplanten neun Anlagen fast 65.000 Euro in die Gemeindekasse. Bei einer Betriebslaufzeit von 20 Jahren der geplanten Windenergieanlagen summiert sich der Windkraft-Euro für die Gemeinde Wriezen auf 1,3 Millionen Euro.
Insgesamt fließen mit den beiden Maßnahmen für Wriezen 250.000 Euro pro Jahr in die Gemeindekasse. Hochgerechnet auf 20 Jahre Betriebslaufzeit der Windenergieanlagen hat Wriezen damit eine sichere Einnahmequelle von fünf Millionen Euro.
UKA ermöglicht Grünstrombonus für Haushalte in der Region Sonnenburg
Der Grünstrombonus ist eine faire Lösung für die Anwohner bei Windenergieprojekten. Das Beteiligungsprogramm bietet den Bewohnern, die innerhalb eines 2,5 km-Radius um die neun geplanten Windenergieanlagen ihren Erstwohnsitz haben, die Möglichkeit, von den erneuerbaren Energien persönlich zu profitieren. Ohne dass der Stromtarif gewechselt werden muss, wird der Grünstrombonus einmal im Jahr über den Zeitraum von mindestens 20 Jahren an die teilnehmenden Haushalte ausgezahlt. Um den Bonus zu erhalten, müssen die Teilnehmer sich lediglich registrieren und Anfang des Jahres ihre Stromrechnung hochladen. Anhand der Stromrechnung wird überprüft, ob die Haushalte berechtigt sind, den Bonus zu erhalten. Nach der Validierung zahlt UKA den Bonus direkt auf das Konto der Teilnehmer.
Der Grünstrombonus beträgt 5.000 € pro Windenergieanlage und Jahr. Was innerhalb des Projektes Sonnenburg mit neun geplanten Anlagen insgesamt 45.000 € jährlich entspricht. Diese Initiative trägt dazu bei, die lokale Gemeinschaft zu stärken und den Fortschritt in Richtung saubere und nachhaltige Energie voranzutreiben.
Lange Zeit war die Antwort auf die Frage, wer wie an der Windkraft mitverdient, nicht geregelt. Pioniere, wie manche Landwirte, verschuldeten ihren Hof mit hohen Hypotheken und trugen das Risiko auf den eigenen Schultern. Andere, die den Boden besaßen, auf dem die Windenergieanlagen aufgestellt wurden, versilberten ihre Flächen durch Verpachtung mit zwanzig Jahren sicheren Einnahmen. Als erste legte die Bochumer GLS-Bank zum Ende der 1980er-Jahre einen Windpark-Fonds auf, an dem sich Fans der Erneuerbaren Energien aus dem ganzen Land beteiligen konnten. Zwar verlieh dieses Engagement der Windenergie einen Schub, aber es hatte einen Webfehler: Wenige verdienen sehr viel. Wertschöpfung und Steuern sollen aber dort ankommen, wo die Menschen leben und auf die sich drehenden Flügel schauen. Die Energiewende wird nur erfolgreich sein, wenn Anwohner und Kommunen fair mitgenommen und die Netzentgelte gerecht verteilt werden.
Dank der direkten Partizipation an Windkraftprojekten nach § 6 des EEG und dem Windkraft-Euro geht die Stadt Wriezen in Richtung nachhaltiger Zukunft. Der finanzielle Vorteil ermöglicht es, lokale Projekte umzusetzen und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. Zudem profitieren die Anwohner individuell mit dem Grünstrombonus von den Chancen, die sich aus dem Ausbau erneuerbarer Energien ergeben.
Über das Unternehmen UKA – Umweltgerechte Kraftanlagen:
Als Vollentwickler plant und baut, betreibt und verkauft die UKA-Gruppe Wind- und Photovoltaikparks (PV). Sie gestaltet eine zukunftsfähige Stromversorgung in Deutschland, Europa und Amerika: unabhängig von fossilen Energieimporten, zu niedrigen Stromgestehungskosten und klimaschonend. UKA ist ein inhabergeführtes Unternehmen und verfolgt seit Gründung 1999 eine langfristig ausgerichtete Geschäftstätigkeit. Ihre Mitarbeiter setzen sich beharrlich für das bestmögliche Ergebnis ihrer Projekte ein – nach höchsten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien. Projekte werden konsequent vorangetrieben, auch wenn diese auf Grund äußerer Umstände Geduld und Durchhaltevermögen verlangen. Die UKA-Gruppe gehört in Deutschland zu den führenden Projektentwicklern für erneuerbare Energien. Über ihre Betriebsführungsgesellschaft UKB übernimmt UKA darüber hinaus die Betriebsführung für Wind- und PV-Parks.
Textquelle: Katja Springer
Datum: 19.07.2024
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
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