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Selbstbestimmt alles Wichtige regeln
Fokuswoche Vorsorge: Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen Anfang November 25 kostenlose Online-Vorträge an
Anfang November bieten die Verbraucherzentralenan fünf aufeinanderfolgenden Tagen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an.
Die Vorträge erleichtern den Einstieg in das jeweilige Thema und schaffen eine solide Grundlage, um die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen.
Beim Erstellen individueller Dokumente helfen auch interaktive Online-Tools der Verbraucherzentrale auf der Seite „Selbstbestimmt“.
Vorsorge in jedem Alter – auch digital
Vorsorge betrifft Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Das gilt auch für den digitalen Nachlass: Angehörige können nicht automatisch über persönliche Daten und Online-Konten verfügen oder alles regeln, wenn man selbst dazu – sei es vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr in der Lage ist.
Patientenverfügung: Entscheiden über die Behandlung
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung: jeden kann es treffen. Wer volljährig und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Darin lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder bei Pflegebedürftigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie richtet sich an behandelnde Ärzt:innen, Bevollmächtigte und Betreuer:innen und kommt zum Einsatz, wenn die betroffene Person ihren Willen nicht mehr selbst bilden oder äußern kann.
Acht Termine zur Auswahl
• Montag, 2. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Dienstag, 3. November 2026, 15:00 Uhr
• Mittwoch, 4. November 2026, 10:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Donnerstag, 5. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Freitag, 6. November 2026, 15:00
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Entscheiden, wer entscheidet
Wer nach Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, braucht eine Vertretung. Wer festlegen möchte, wen das Betreuungsgericht dafür auswählen soll, kann dies in einer Betreuungsverfügung festhalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich eine Vertrauensperson direkt mit der Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten beauftragen. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann damit im Regelfall vermieden werden. Die Online-Vorträge der Verbraucherzentralen zeigen, was dabei zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
Neun Termine zur Auswahl
• Montag, 2. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Dienstag, 3. November 2026, 10:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Mittwoch, 4. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Donnerstag, 5. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Freitag, 6. November 2026, 18 Uhr
Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Entscheiden, was mit Daten passiert
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab, die meisten nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Konten und den dazugehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf entscheiden können, was mit Fotos, E-Mails oder Online-Konten passieren soll.
Acht Termine zur Auswahl
• Montag, 2. November 2026, 18:00 Uhr
• Dienstag, 3. November 2026, 10:00 Uhr und 18:00 Uhr
• Mittwoch, 4. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr,
• Donnerstag, 5. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr,
• Freitag, 6. November 2026, 15:00 Uhr
Weitere Informationen, alle Termine und Anmeldungen:
www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge
www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt
Textquelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. / Annalena Marx
Datum: 29.10.2026
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion
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