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VBB passt Tarife an -

zum 1. Januar 2027

Ein leistungsfähiger und verlässlicher ÖPNV braucht eine stabile finanzielle Grundlage. Deshalb werden die VBB-Tarife zum 1. Januar 2027 um durchschnittlich 3,72 Prozent angepasst. Das Einzelticket Berlin AB bleibt dabei preisstabil. Um das bestehende Verkehrsangebot auch künftig sichern zu können, ist eine Anpassung der Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) notwendig.

Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs bleiben herausfordernd. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der VBB-Tarife um 3,72 % zum kommenden Jahr erforderlich. Der VBB entwickelt seinen Tarif angemessen weiter, um ein verlässliches, leistungsfähiges und attraktives ÖPNV-Angebot auch künftig sicherzustellen. Mit der Tarifanpassung reagiert der VBB auf die weiterhin hohen Kosten im öffentlichen Personennahverkehr. Insbesondere die Entwicklung der Inflationsrate sowie die notwendigen Investitionen in Fahrzeuge, Infrastruktur und einen modernen und leistungsfähigen ÖPNV stellen die Verkehrsunternehmen vor große finanzielle Herausforderungen.

Bei dieser Tarifanpassung wurde darauf geachtet, die Auswirkungen für die Fahrgäste möglichst ausgewogen zu gestalten. Mit der moderaten Anpassung um durchschnittlich 3,72 Prozent und der Preisstabilität beim Einzelticket in Berlin, Cottbus, Frankfurt (O) und Brandenburg a.d.H. AB zielt der VBB darauf ab, die bestehenden ÖPNV-Angebote aufrechtzuerhalten und dabei die zusätzlichen Belastungen für die Fahrgäste so weit wie möglich zu begrenzen. Gleichzeitig reichen die Fahrgeldeinnahmen allein nicht aus, um die steigenden Kosten des ÖPNV auszugleichen. Ein großer Teil der Finanzierung wird weiterhin durch Bund und Länder getragen. Angesichts der angespannten öffentlichen Haushalte ist es umso wichtiger, die Finanzierung des bestehenden Verkehrsangebots auf mehrere Säulen zu stützen. Weiterhin besteht seitens der Länder die Aufforderung an den Bund, die mit dem Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Regionalisierungsmittel zügig umzusetzen, um die wirtschaftliche Grundlage des ÖPNV zu sichern und das umfangreiche Verkehrsangebot in Berlin und Brandenburg auch künftig aufrechterhalten zu können.

Grundlage für die Anpassung ist das VBB-Tarifentwicklungs-verfahren. Der VBB-Tarifindex berücksichtigt die Entwicklung relevanter Kostenfaktoren wie Lebenshaltung, Strom und Kraftstoff über einen Zeitraum von 60 Monaten. Auf dieser Grundlage wurde die notwendige Anpassung der Fahrpreise ermittelt.

inzelne Fahrpreisänderungen

Der Einzelfahrausweis Berlin AB kostet weiterhin 4,00 Euro. Mit einem Preis von 3,30 Euro pro Fahrt bleibt die 4-Fahrten-Karte Berlin AB (künftig 13,20 Euro) auch weiterhin eine günstige Alternative für Gelegenheitsfahrer*innen. Der Preis für eine Kurzstrecke in Berlin erhöht sich von 2,80 Euro auf 2,90 Euro. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC steigt auf 5,20 Euro. In Potsdam steigt der Einzelfahrschein AB auf 3,10 Euro um 10 Cent. Die Einzelfahrausweise AB in den kreisfreien Städten Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder) und Cottbus hingegen werden nicht teurer und kosten weiterhin 2,70 Euro. Auch die 4-Fahrten-Karten bleiben hier preisstabil.

Alte Fahrausweise weiter nutzen

Im Jahr 2026 erworbene Fahrausweise mit Datumsangabe behalten ihre Gültigkeit im Rahmen der angegebenen zeitlichen Gültigkeit auf dem Fahrausweis. Fahrausweise zur Entwertung, die im Voraus erworben wurden und deren Preise sich zum 1. Januar 2027 ändern (z.B. Einzelfahrausweise oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte), behalten noch bis zum 30. Juni 2027 ihre Gültigkeit oder können zur Erstattung beim ausstellenden Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preise sich nicht ändern, behalten ihre Gültigkeit.

Textquelle: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH

Datum: 24.09.2026


VBB



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur

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