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Was ist neu

zum September 2026?

Neue Regeln für Umweltwerbung, Änderungen bei der Steuerberatung und ein schrittweise eingeführtes Alkoholverbot an Bahnhöfen: Im September treten einige neue Regelungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick für Sie:

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Vorgaben für Unternehmen, die Produkte als besonders umweltfreundlich bewerben. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ müssen künftig nachweisbar sein. Auch bei Umweltzeichen gelten neue Anforderungen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Versprechen und sogenanntem Greenwashing zu schützen. Neu sind außerdem zwei EU-weite Kennzeichnungen. Das Gewährleistungslabel informiert über den mindestens zweijährigen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Das GARAN-Label weist auf zusätzliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers hin.

Zum 1. September 2026 wird das Steuerberatungsgesetz geändert. Davon profitieren unter anderem Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese dürfen künftig umfassender bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten. Die bisher geltenden Grenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen.

Auch an Bahnhöfen ändern sich die Regeln. Die Deutsche Bahn führt ab 1. September 2026 schrittweise ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren Bahnhöfen ein. Zum Start gilt die Regelung unter anderem am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig. Das Verbot betrifft Bahnsteige und Bahnhofshallen. Der Konsum in gastronomischen Betrieben bleibt erlaubt, ebenso das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke. Bis zum 15. Oktober 2026 soll das Verbot schrittweise auf die weiteren Bahnhöfe ausgeweitet werden.

Datum: 31.08.2026


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Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur

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