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© Steffen Herre

Worauf es beim Online-Check-in ankommt

Der günstige Einstieg – und was daraus werden kann

Drittanbieter übernehmen den Online-Check-in, reservieren Sitzplätze oder stellen Bordkarten bereit. Beworben werden diese Angebote oft als einfache Zusatzleistungen für gerade einmal einen Euro. Doch die vermeintliche Einzelleistung entpuppt sich nicht selten als „Türöffner“: Wer zustimmt, schließt damit möglicherweise zusätzliche Leistungen oder ein Abonnement ab.

In einigen Fällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge – etwa rund 79 Euro – abgebucht. Gleichzeitig berichten Verbraucher, dass die Dienstleistung trotz dieser Zusatzkosten nicht wie erwartet erbracht wird oder sogar ganz ausbleibt. Doch auch unabhängig davon gilt: „Sobald aus einem Euro plötzlich 79 Euro werden, ist die Kosten- und Vertragsinformation für Verbraucher offensichtlich nicht klar genug“, betont Malina Garcia, Juristin beim EVZ.

Dem Europäischen Verbraucherzentrum liegen zahlreiche Beschwerden zu solchen Konstellationen vor. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte jedoch deutlich höher liegen. Denn viele Verbraucher versuchen zunächst, das Problem selbst zu klären – und schließen den Vorgang dann frühzeitig ab.

„Unternehmen reagieren auf direkte Beschwerden häufig mit Teil-Erstattungen und bieten an, das Abonnement zu beenden“, erklärt Garcia. „Für Betroffene ist das oft entscheidend – sie wollen vor allem aus der laufenden Verpflichtung heraus. Dass dabei unter Umständen nicht der gesamte Betrag zurückgeholt wird, tritt in den Hintergrund.“ Wie häufig Fälle auf diese Weise abgeschlossen werden, lässt sich leider nicht beziffern.

Neben den finanziellen Folgen ergeben sich auch praktische Probleme. Viele Verbraucher gehen davon aus, den Online-Check-in direkt über die Airline vorgenommen zu haben. Dass ein externer Dienstleister zwischengeschaltet ist, wird oft erst dann deutlich, wenn zusätzliche Beträge abgebucht werden. Besonders bei der Nutzung über das Smartphone sind Hinweise zum tatsächlichen Vertragspartner, zu Kosten oder zur Laufzeit häufig nur schwer auffindbar oder nicht vollständig dargestellt. Dabei gilt eigentlich: „Wer Geld verlangt, muss den vollständigen Betrag beim Bestellbutton unmissverständlich deutlich machen“, betont Garcia.

Unabhängig von dieser rechtlichen Frage zeigen sich für Verbraucher aber auch ganz praktische Nachteile – etwa bei verschobenen Flugzeiten, neu vergebenen Sitzplätzen oder einem später öffnenden Check-in. Wer direkt mit der Airline verbunden ist, erhält solche Informationen in der Regel unmittelbar, etwa über die App oder per Mail. Wer den Vorgang über einen Drittanbieter abgewickelt hat, muss Informationen oft selbstständig und über Umwege suchen.
„Solange im Ablauf alles glattläuft, fällt der Unterschied kaum auf“, sagt Garcia. „Aber im Problemfall ist der direkte Draht zur Airline Gold wert.“

Aus Sicht des EVZ liegt das Problem weniger in einzelnen Klicks als in fehlender Transparenz: Wer einen Online-Check-in anbietet, muss klar und verständlich machen, mit wem ein Vertrag zustande kommt, welche Kosten entstehen und ob ein Abonnement abgeschlossen wird. Gerade bei digitalen Buchungsprozessen und auf mobilen Endgeräten ist das entscheidend.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Selbst wer misstrauisch wird und sich vor oder nach der Buchung orientieren möchte, stößt schnell an Grenzen. Auf namhaften Bewertungsplattformen finden sich teils sehr unterschiedliche Profile zu identischen Anbietern – teilweise mit nur leicht abweichenden Schreibweisen. Für Verbraucher ist dann kaum nachvollziehbar, welche Bewertungen tatsächlich zu welchem Anbieter gehören und wie verlässlich sie sind.

Wer den Online-Check-in nutzt, sollte sich einen Moment Zeit nehmen, vor allem wenn der Vorgang nicht direkt über die Airline läuft. Vor dem Klick prüfen, wer den Service anbietet.
Der Name der Airline allein reicht nicht – entscheidend ist, wer als Vertragspartner genannt wird.

Textquelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Datum: 13.05.2026




Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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