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Grundlage für medizinische Versorgung

Brandenburgs Apothekerinnen und Apotheker schlagen Alarm: Sparpläne des BMG gefährden die Arzneimittelversorgung

Presserklärung:
Die brandenburgische Apothekerschaft reagiert mit scharfer Kritik auf die jüngsten Vorschläge des
Bundesgesundheitsministeriums. „Die Pläne, eine ohnehin überfällige Erhöhung des Apothekenfixums
durch eine Erhöhung des Kassenabschlags, den Apotheken wieder abführen müssen, gegenzufinanzieren, sind an Augenwischerei nicht zu übertreffen.“ betont Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg. Seit 2013 wurde das Apothekenhonorar nicht mehr dynamisiert. Allein bei einer Anpassung analog zur Grundlohnrate müsste es im Jahr 2026 bei 12,64 Euro liegen, also rund 50 % höher! Damit haben die Apotheken seit über einem Jahrzehnt durch die ausbleibende Honoraranpassung einen unfreiwilligen Sparbeitrag von 15,9 Milliarden Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht - mehr als die aktuellen Sparvorgaben an die Finanzkommission. Hinzu kommt der gesetzliche Apothekenabschlag (auch Kassenabschlag genannt), der die Betriebe im Zeitraum von 2013 bis 2026 mit weiteren 13,2 Milliarden Euro belastet hat.

Bereits im Zeitraum von Februar 2023 bis Januar 2025 haben die Apotheken durch eine Erhöhung Kassenabschlags einen zusätzlichen Sparbeitrag zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. „Die Apotheken haben bereits seit Jahren einen überproportionalen und einseitigen Beitrag zur Entlastung der Krankenkassen geleistet – und das in einem Ausmaß, das ihre eigene wirtschaftliche Substanz bereits zum großen Teil zerstört hat und zunehmend gefährdet“, verdeutlicht Dobbert. „Ein solcher Taschenspielertrick ist keine Honoraranpassung und wird weitere Orte ohne Apotheke hervorbringen, was nicht nur Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung, sondern auch auf die Unterstützung im Rahmen des Finanzausgleichs hat.“

Besonders kritisch bewertet die Apothekerschaft das Missverhältnis in der GKV-Ausgabenstruktur: Während der Wertschöpfungsanteil der Apotheken an den Gesamtausgaben der GKV im Jahr 2024 lediglich 1,8 Prozent betrug, verschlangen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen mit 3,9 Prozent mehr als das Doppelte. „Es ist unverständlich, warum für die Verwaltung der Kassen keine Einsparvorschläge vorliegen, während die Leistungserbringer vor Ort weiter belastet werden sollen“, erklärt Dobbert weiter; zumal die Apotheken parallel dazu die Einsparungen durch Rabattverträge für die Kassen von 5 Milliarden Euro (2020) auf 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2025 unentgeltlich gesteigert haben. Die brandenburgische Apothekerschaft sendet ein klares Signal nach Berlin:
Die im Koalitionsvertrag zugesicherte Honorarerhöhung muss jetzt ohne Tricks und ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. Eine gleichzeitige Erhöhung des Kassenabschlags, den Apotheken zu leisten haben, ist kein Kompromiss, sondern eine maximale Existenzbedrohung für die wohnortnahe Versorgung. Faire Honorare sind keine Belohnung. Sie sind die Grundlage für Versorgung.

Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Apotheker. Mitglied der Landesapothekerkammer sind alle Apotheker, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder – falls sie ihren Beruf
nicht ausüben – ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Landesapothekerkammer hat derzeit 2.136 Mitglieder. Im Land Brandenburg gibt es 532 Apotheken (inklusive 13 Krankenhausapotheken).

Textquelle: Landesapothekerkammer Brandenburg

Datum: 18.04.2026


www.lakbb.de



Dieser Artikel wurde erstellt durch:

Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion


Tel.: 033 456 72 19 89

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