Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.01.2026 *** Auswirkungen für den Rettungsdienst Märkisch-Oderland
Aus der mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026 liegt nunmehr das schriftliche Urteil vor. Wie bereits bekannt ist, hat das OVG die strittige Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam erklärt.
Tragender Grund für die Entscheidung des OVG ist die festgestellte Querfinanzierung der sogenannten Fehlfahrten und Fehleinsätze (Rettungsdiensteinsätze, bei denen kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt) über die Rettungsdienstgebühren, indem deren Kosten auf die Rettungsdiensteinsätze umgelegt werden, in denen ein Transport in ein Krankenhaus erfolgt. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, weil damit Gebührenschuldner mit Kosten belastet werden, welche sie nicht verursacht hätten.
Das OVG hat sehr ausführlich die Möglichkeiten dargestellt, die Fälle der Fehlfahrten und Fehleinsätze durch eigene Gebührentatbestände in den jeweiligen Rettungsdienstgebührensatzungen zu erfassen. Es hebt hervor, dass die Schaffung solcher Gebührentatbestände durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz nicht ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit hat der Landkreis Märkisch-Oderland bereits in der Rettungsdienstgebührensatzung 2019/2020 genutzt. Diese Regelung gilt seitdem fort.
Derzeit bereitet der Landkreis Märkisch-Oderland zusammen mit der Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH (GRMOG) und den Kostenträgern die Rückrechnung der Rettungsdiensteinsätze des Jahres 2025 vor. Hierzu gehört auch die neuerliche Anpassung der Gebühren in der Rettungsdienstgebührensatzung zum 01.01.2025. Im Zuge der Rückrechnung werden alle Fehlfahrten und Fehleinsätze gegenüber den jeweiligen Gebührenschuldnern geltend gemacht werden. Die Kostenträger haben die Übernahme dieser Kosten im vergangenen Jahr bereits abgelehnt, da eine Kostenübernahmepflicht nach § 60 SGB V nicht besteht, da der Rettungsdienst seine Kosten nur erstattet bekommt, wenn ein Transport erfolgt ist. Insofern werden diese Kosten nunmehr ab Ende April 2026 per Gebührenbescheid den jeweiligen Patientinnen und Patienten zugestellt werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland und die GRMOG forcieren eine offene und transparente Kommunikation. Für alle Fragen rund um die Thematik der Fehlfahrten und Fehleinsätze steht Ihnen der Geschäftsführer der GRMOG zu den Geschäftszeiten unter der 03341 – 3039 820 gern zur Verfügung.
Bei Fragen zu konkreten Gebührenbescheiden nutzen Sie bitte die Erreichbarkeiten, welche auf dem Gebührenbescheid angedruckt sind.
Datum: 01.04.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit
