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Erinnerung für Arbeitgeber
Schwerbehindertenanzeige
Erinnerung für Arbeitgeber: Schwerbehindertenanzeige bis 31. März abgeben!
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht unterliegen, müssen ihre Schwerbehindertenanzeige für das Jahr 2025 bis spätestens 31. März 2026 bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen.
Am einfachsten geht das elektronisch über die kostenlose Software IW-Elan.
Falls eine Ausgleichsabgabe anfällt, muss auch diese bis zum 31. März an das zuständige Integrations- oder Inklusionsamt überwiesen werden. Bei späterer Zahlung können Säumniszuschläge entstehen.
Wichtig: Arbeitgeber mit weniger als 20 Arbeitsplätzen müssen nur dann eine Erklärung abgeben, wenn sie von der Agentur für Arbeit ausdrücklich dazu aufgefordert wurden.
Textquelle: Agentur für Arbeit
Datum: 16.03.2026
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur
