Zusammenfassung 10. Stadtverordnetenversammlung Strausberg
Strausberger Kommunalpolitik widmet sich verschiedenen Satzungen und dreht kräftig an der "Preisschraube"
Auch die jüngste Strausberger Stadtverordnetenversammlung am 06. November kann als Beleg dafür gewertet werden, dass Empfehlungen der vorausgehenden Ausschüsse keine verbindliche Relevanz besitzen. Beispielsweise sollte das Gremium ursprünglich im Tagesordnungspunkt 12. nur den Verkauf eines Grundstückes im Strausberger Gewerbepark: „Strausberg-Nord“ an die Firma STORAGE RENTAL GmbH genehmigen.
Das deutschlandweit agierende Unternehmen beabsichtigte auf der Fläche einen Selfstorage- und Garagenpark zu errichten. Doch die Fraktion "Ufw Pro Strausberg" meldete Zweifel am Vorhaben des Strausberger Investors an und änderte die Vorlage von Verkauf in Neuausschreibung des Grundstückes. Trotz der fraktionsübergreifenden Einwände wurde die geänderte Vorlage mehrheitlich beschlossen.
Den vollständigen Filmbericht sehen Sie hier:
https://strausberg.tv/allgemein/2025/11/zusammenfassung-der-10-sitzung-d-stadtverordnetenversammlung-strausberg-vom-06-11-2025/
Außerdem stand u.a. auch eine neue Stellplatzsatzung für Parkflächen zur Debatte.
Strausberg verfügt zwar seit 2004 über eine Stellplatz- und eine separate Stellplatzablösesatzung, doch die vergangenen 20 Jahre belegen, dass sich nicht nur die Rahmenbedingungen und Ermächtigungsgrundlagen wesentlich geändert haben.
Mehrfach wurde in den letzten Jahren die mit der zunehmenden Innenraum-Verdichtung auftretenden Parkplatzprobleme thematisert, doch die Satzung trotzdem 2 Jahrzehnte nicht angepasst.
Kontext: In den zurückliegenden Jahren war es für alle Bauherren und Vermieter finanziell günstiger sich mit max. 5725 € von der Verpflichtung einen Stellplatz errichten zu müssen, frei zukaufen, als die realen Baukosten für selbigen Parkplatz.
Fraktionsübergreifend war man sich über den dringenden Handlungsbedarf einig, denn der finanzielle Schaden für die Stadt, die ja die Parkplatzprobleme trotzdem lösen musste und muss, wächst stetig. Der Umgang mit Fahrradstellplätzen stieß aber insbesondere der AfD-Fraktion auf. Nach einer kurzen Beratung fand der Änderungsvertrag der AfD mehrheitlich Zusimmung und die Fahrräder verschwinden vorerst wieder aus der Satzung.
Das Gremium beschloss somit u.a. das sich die Stellplatzablöse verfünfacht und sich auf max. 27.608,00 € beläuft, was wiederum auch die Baukosten für einen Stellplatz abbildet.
Die neue Stellplatzsatzung wird nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses mit einer Übergangsfrist am 01.April 2026 in Kraft treten.
Außerdem hatte das Gremium auch die zukünftigen Nutzungsentgelte für städtische Erholungsgrundstücke und Grundstücksflächen zu fixieren, abgesehen von Kleingärten, die sind davon nicht betroffen.
Entsprechend der Vorlage werden sich die Mieten ab dem kommenden Jahr verdoppeln:
Für bebaute Erholungsgrundstück sind ab Juli nächsten Jahres beispielsweise 4,00 € pro m² im Jahr anstatt 2,00 € pro m² fällig. Die Miete von Wassergrundstücken beläuft sich somit auf 11,50 € pro m² im Jahr. Nachgebessert bzw. angepasst wurden auch die Nutzungsentgelte für Stege, Boote und Wasserfahrzeuge auf Gewässerflächen die sich im Eigentum der Stadt befinden. Die private Nutzung eines Steges kostet zukünftig : 6,30 € pro m² im Jahr, ein Bootsliegeplatz 48,00 € im Jahr.
Den vollständigen Filmbericht sehen Sie hier:
https://strausberg.tv/allgemein/2025/11/zusammenfassung-der-10-sitzung-d-stadtverordnetenversammlung-strausberg-vom-06-11-2025/
Textquelle: Strausberg.TV
Datum: 18.11.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Film- und Fernsehproduktion Rätzel
Stephan Rätzel
Redaktion
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