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Was ist neu im Juli 2025?
Wichtige Änderungen im Überblick
Zum 1. Juli 2025 treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Pflege, Rente, Entschädigungsleistungen und den Kinderschutz betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Höherer Mindestlohn in der Altenpflege:
Pflegefachkräfte verdienen ab Juli mindestens 20,50 Euro pro Stunde, Pflegehilfskräfte 16,10 Euro. Auch Berufsbetreuer und Vormünder erhalten mehr Geld – ihre Vergütung steigt entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst.
Pflegeleistungen werden zusammengeführt:
Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem einheitlichen Jahresbudget gebündelt, das flexibler einsetzbar ist. Die bisherige Vorpflegezeit entfällt.
Pflegeversicherungsnachweis digital:
Wer Kinder hat, muss ihre Anzahl künftig digital nachweisen – das neue Verfahren soll Verwaltungsprozesse vereinfachen.
Mehr Entschädigung für Opfer:
Entschädigungen für Gewaltopfer, Kriegsversehrte und Impfgeschädigte steigen um 3,79 Prozent. Auch SED-Opfer erhalten mehr: Die Opferrente beträgt ab Juli 400 Euro monatlich und wird ab 2026 jährlich angepasst – ohne Einkommensprüfung.
Stärkung des Kinderschutzes:
Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch wird strukturell gestärkt. Eine unabhängige Beauftragte oder ein Beauftragter ist nun gesetzlich verankert, begleitet von einem Betroffenenrat und einer Aufarbeitungskommission.
Rentenanpassung:
Zum 1. Juli steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent – eine Folge der positiven Lohnentwicklung.
Steuererklärung nicht vergessen:
Die reguläre Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Wer steuerlich beraten wird, hat bis 30. April 2026 Zeit.
Textquelle: Bundesregierung
Datum: 01.07.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Redaktion MOL Nachrichten
Steffen Herre
Redakteur
