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112 nur im Notfall - 116 117 ist auch für Sie da
Der rettungsdienstliche Alltag zeigt, dass Unsicherheit darüber besteht, welche Rufnummern bei akuten Erkrankungen zur Verfügung stehen. Wir sorgen für Aufklärung.
Die Aufgaben des Rettungsdienstes sind im Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) geregelt. Die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte sind regional für die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes zuständig. Sie werden als "Träger des Rettungsdienstes" bezeichnet.
Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde dazu im Jahr 2011 die "Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH" gegründet. Für diese Aufgabe hält das Unternehmen an 10 Standorten entsprechende Fahrzeuge des Rettungsdienstes vor. Im Einzelnen sind dies Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF).
Die Kernaufgabe des Rettungsdienstes ist die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen. Der Gesetzgeber beschreibt sehr konkret, was unter dem Begriff der Notfallrettung zu verstehen ist. Sie bezieht sich auf die Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen und das Verhindern von schweren gesundheitlichen Schäden bei Notfallpatientinnen und -patienten. Weiterhin soll die Notfallrettung die Notfallpatienten mit einem Rettungsfahrzeug in eine geeignete Gesundheitseinrichtung befördern. Das ist in der Regel ein Krankenhaus.
Nach BbgRettG sind Notfallpatientinnen und -patienten verletzte und erkrankte Personen, die sich in Lebensgefahr befinden, sowie Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
Ein nicht unerheblicher Teil der Alarmierungen der Notfallrettung im Landkreis Märkisch-Oderland führen nicht zu einem Transport in eine Klinik. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Die Patientinnen und Patienten werden vor Ort untersucht und verbleiben zu Hause, in einer stationären Einrichtung oder werden durch Angehörige der hausärztlichen Versorgung vorgestellt. Das am Einsatzort vorgefundene Krankheits- oder Verletzungsbild erfüllt demgemäß nicht die Voraussetzung der Notfallrettung.
Diese Einsatzszenarien bedürfen zweifelsohne dennoch einer medizinischen Einschätzung. Auch dann, wenn die Hausärztin oder der Hausarzt nicht erreichbar ist. Hier steht allen Bürgerinnen und Bürgern 24/7 und deutschlandweit die Nummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter 116 117 zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit der niederschwelligen Hilfeleistung.
Im lebensbedrohlichen Notfall steht Ihnen unter der 112 die Notfallrettung jederzeit zur Verfügung.
Datum: 03.02.2025
Dieser Artikel wurde erstellt durch:
Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH
Daniel Werner
Öffentlichkeitsarbeit
